Sehr geehrte EGN-Mitglieder und Anwohner,
in München wird Anfang September 2006 eine Sammelklage gegen die hohen Gaspreise eingereicht. Wir empfehlen Ihnen, sich dieser Sammelklage anzuschließen. Sollten im gerichtlichen Verfahren überhöhte Preise festgestellt werden, erhalten Sie eine Rückerstattung für das vergangene Jahr. Damit ist auf Grund bereits ergangener Urteile zu rechnen.


Teilnehmen kann nur, wer die Forderungen der SWM nicht in voller Höhe bezahlt hat.
1. Sie haben Ihre monatlichen Raten bereits im letzten Jahr gekürzt oder
2. Sie kürzen den Restbetrag für das vergangene Jahr, den Ihnen die SWM im August in Rechnung stellten. Falls über einen Abbuchungsauftrag belastet wurde, lassen Sie den Betrag zurückfordern (6 Wochen Frist) und löschen Sie sofort die Abbuchungs-Berechtigung.
Wie steigen Sie bei der Sammelklage ein?
1. Sie füllen das beiliegende Formular für den Rechtsanwalt aus.
2. Sie füllen das von uns vorgefertigte Widerspruchsschreiben mit den an Ihre Abrechnung angepassten Zahlen aus. Beide Formulare stecken Sie in einen Briefkasten der unten genannten Ansprechpartner, einwerfen bis spätestens Donnerstag 31.8. abends.
Wir werden die Formulare weiterleiten. Sie können sich bei den unten angeführten Partnern auch telefonisch näher informieren.

Welches finanzielle Risiko gehen Sie ein? Der Anwalt, Herr Martin Rupprecht, bekommt für die Einreichung der Klage 50 Euro. Es ist unwahrscheinlich, dass der Prozess verloren wird. In diesem Fall schätzt der Anwalt Ihr maximales Risiko auf 150 Euro, was normalerweise eine Rechtschutzversicherung trägt.

Wie ging es aus?
Ganz kurz: Wir konnten uns nicht durchsetzen.
Genaueres in den Berichten zu den Verhandlungen.


Kontakt Datenschutz Impressum Satzung