Neuer Bezirkskaminkehrermeister

Für unser Gebiet ist seit Anfang 2013 ein anderer Kaminkehrermeister zuständig.

Herr Stefan Wierl
Köckbrunn 2
83043 Bad Aibling

Telefon 08061-495245 Fax 08061-9369309
Mobil 0173-3829986 E-Mail bkm-wierl@web.de

Das Formular für die Preisliste [42 KB]
Das Formular für den Lastschrifteinzug [5 KB]


Wartung

Eines unserer Mitglieder erhielt folgendes Angebot:

Sehr geehrter Herr .......,
wir betreuen seit Jahren Ihre Gasheizungsanlage. Im Zuge dieser Arbeiten wird die Gassicherheitsstrecke zum Gasbrenner auf ihre Funktion und Dichtheit überprüft und der Gasbrenner entsprechend den Anforderungen gewartet, anschließend die freiliegende Gasinnenleitung zwischen Gaszähler und Gasabsperrhahn vor dem Brenner einer Sichtprüfung unterzogen , bei der auch auf Gasgeruch geachtet wird.
Nicht im Wärmeservice-Vertrag enthalten ist jedoch eine Druckprüfung der gesamten Gasinnenleitung.
Im technischen Regelwerk für Gasanlagen - DVGW -, welches für alle ausführenden Vertragsinstallations-Unternehmen bindend ist, wird eine Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit der Gasinnenleitung alle 12 Jahre durch geeignete Maßnahmen empfohlen.
Laut Gasliefervertrag zwischen dem Gasversorgungsunternehmen und dem Kunden ist die Gasinnenleitung nach dem Haupthahn, also die gesamte Gasleitung im Haus, im Verantwortungsbereich des Kunden.
Als Ihre Wartungsfirma ist es uns wichtig, Sie auf diesen Umstand hinzuweisen. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen unsere Dienste an.

EGN:
Nach Rückfrage bei einem unserer Installationsbetriebe war die Antwort zu erhalten:
Es ist absolut unüblich, eine solche Extra-Prüfung durchzuführen.
Wie zu erahnen ist, handelt es sich um den Versuch, Kunden zu verunsichern und zu einem eigentlich überflüssigen Auftrag zu verleiten.
Also keine Panik auf der Titanic!

Gasleitung im Haus

Es dürfte zwar jeder Hausbesitzer wissen, aber sicher ist sicher!
Das im wahrsten Sinn des Wortes.
Nicht erlaubt ist das Verkleiden von den meist häßlichen Rohren im Keller, wenn auch ein Gasrohr dabei ist.
Es soll damit vermieden werden, daß sich bei kleinen Lecks unbemerkt, da zunächst kein Geruch wahrnehmbar ist, ein hochexplosives Gas/Luft-Gemisch ansammelt. Statische Entladung oder Fehler in der Elektro-Installation (in der selben Verkleidung) können zur Zündung führen.
Das gilt natürlich auch bei offenen Leitungen, wenn beim Betreten des Raumes Gasgeruch wahrgenommen wird. Dann möglichst sofort schalten (im Gehirn) und das Licht nicht anmachen! Der kleinste Funke, meist beim Einschalten der Raumbeleuchtung, kann dann sehr teuer und gefährlich werden.

Was wäre im Ernstfall zu tun?

Lüften, lüften und nochmals lüften!
Den großen, gelben Haupthahn an der Keller-Außenwand neben dem Gaszähler schließen. Das ist eine Viertel-Umdrehung.

Die Anschlag-Kerbe zeigt die Drehrichtung an.
Selbst nicht an der Gasleitung oder der Heizung experimentieren!
Nur der Installateur sollte an dieser Gefahrenquelle hantieren!!



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